Förderverein der Grundschule Harbke e.V.
Vorsitzender: Florian Pannasch
Runstedter Str.
39365 Harbke
Schon vor einigen Jahren hat sich der Förderverein gegründet. Nachdem er im Vereinsregister eingetragen wurde, konnte er seine Tätigkeiten aufnehmen.
Die wichtigsten Aufgaben des Vereines sind:
a) den Zusammenhalt zwischen Schule, Schülern und Eltern zu stärken,
b) die Leistungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit der Schüler zu optimieren,
c) Projekte und Arbeitsgemeinschaften an der Schule zu bereichern und zu unterstützen,
d) die Schüler im Bedarfsfall bei Schulveranstaltungen zu unterstützen und
e) die Schule mit außerschulischen Partnerinnen und Partnern im regionalen Umfeld zu vernetzen.
Wer uns kennenlernen möchte, hat dazu bei unseren ersten Aktivitäten die Gelegenheit. So wollen wir am 27.04.2013 eine Börse „Alles rund ums Kind" von 10.00 – 14.00 Uhr in der Grundschule, Sommersdorfer Straße 3, starten. Außerdem werden wir mit Aktivitäten und Informationen am Kindertag am Edekamarkt und zum Schützenfest am ersten Juliwochenende vertreten sein. Weiterhin ist im Rahmen der Sportwoche ein Spendenlauf von Kindern für Kinder geplant. Wir würden uns über neue Mitglieder und Mitstreiter freuen, die uns bei unserem Tun und unseren Vorhaben unterstützen wollen.
E-Mail-Anfragen bitte an
Satzung_Förderverein_GS_Harbke
Beitrittserklärung_Förderverein
Förderverein der Grundschule Harbke e.V.
- Beitragsordnung -
Der Mitgliedsbeitrag beträgt mind. 12 Euro. Jedes Mitglied kann sich verpflichten, einen höheren Mitgliedsbeitrag zu bezahlen; diese Verpflichtung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Mitgliedsbeitrag ist ein Jahresbeitrag. Er ist jährlich im Voraus zu entrichten und wird erstmals fällig mit der Beitrittserklärung, sodann jeweils zum 1. August eines Jahres (Beginn des Geschäftsjahres). Bei Eintritt während des laufenden Geschäftsjahres ist der Beitrag anteilig zu zahlen, je Monat 1 Euro, ab dem Monat in dem der Beitritt erfolgt. Die Zahlung des Mitgliedsbeitrages erfolgt im Lastschriftverfahren. Hierzu ist grundsätzlich dem Förderverein der Grundschule Harbke e.V. eine Einzugsermächtigung zu erteilen. In begründeten Ausnahmefällen kann der Vorstand eine andere Form der Zahlung zulassen. Der Ausschluss eines Mitgliedes erfolgt, wenn das Mitglied mit einem Jahresbeitrag im Rückstand ist und den rückständigen Beitrag auch nach zweimaliger schriftlicher Abmahnung durch den Vorstand nicht innerhalb von 3 Monaten seit Absendung der 2. Mahnung voll entrichtet. Bei Ausschluss eines Mitgliedes während des laufenden Geschäftsjahres erfolgt keine Erstattung.
Die Beitragsordnung tritt zum mit Wirkung vom 29.05.2012 in Kraft.